Der Vorrang des EU-Rechts - ein Kardinalprinzip im Sturm
6. Oktober 2021, Institut Jacques Delors
In ihrer jährlichen Rede zur Lage der Union am 15. September entwickelte die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, keinen operativeren Plan für die Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit, wie man es hätte erwarten können. Sie wies jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Grundwerte der Europäischen Union, für deren Verteidigung die Kommission entschlossen ist, durch ihre Rechtsordnung garantiert werden und dass "die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union dafür sorgen, dass sie durchgesetzt werden. Diese Urteile sind bindend. Und wir sorgen dafür, dass sie umgesetzt werden. Und zwar in jedem Land unserer Union".